Wie geht es weiter?
Der Beginn
Bevor eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse
beantragt wird, finden in der Regel bis zu 4 probatorische
Sitzungen („Vorgespräche“) statt. Im Rahmen dieser
Vorgespräche haben Sie die Möglichkeit, Ihren
Psychotherapeuten besser kennen zu lernen und zu
entscheiden, ob Sie sich bei ihm verstanden und gut
aufgehoben fühlen.
Sie sollten das Gefühl haben, sich auch mit sehr vertraulichen
Themen an ihn wenden zu können und sich
auf den therapeutischen Prozess mit ihm einlassen zu
wollen. Da der Erfolg einer Psychotherapie auch
wesentlich von der „therapeutischen Beziehung“, also
dem Kontakt zwischen Patient und Therapeut abhängt,
ist dieser Punkt von besonderer Wichtigkeit. Sollten Sie
den Eindruck haben, dass zwischen Ihnen und dem
Therapeuten „die Chemie nicht stimmt“, sollte dies
besprochen und eventuell der Wechsel zu einem anderen
Therapeuten in Betracht gezogen werden.
Klärung und Entscheidung
Die Entscheidung, ob nach den Vorgesprächen eine
Psychotherapie beantragt wird, wird gemeinsam
besprochen. Nachdem in den Vorgesprächen abgeklärt
wurde, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei Ihrer
Problematik erfolgversprechend und die Beziehung zwischen
Ihnen und Ihrer jeweiligen Therapeutin tragfähig
ist, wird gemeinsam ein Antrag auf Kostenübernahme
bei der Krankenkasse gestellt. Über alle Formalitäten
und Abläufe werden Sie selbstverständlich von uns
informiert.
Wenn nach den probatorischen Sitzungen und ggf. weiteren
diagnostischen Untersuchungen ein Antrag auf
Kostenübernahme einer Psychotherapie gestellt wird,
muss als Teil des Antrags ein Befundbericht eines
Arztes beigefügt werden (sog. „Konsiliarbericht“).
Die Entscheidung über die Kostenübernahme erfolgt
dann auf der Grundlage der Stellungnahme eines
Gutachters anhand eines anonymisierten schriftlichen
Berichts des behandelnden Psychotherapeuten. Dieser
Bericht enthält Angaben zu Ihren Beschwerden, zur
Lebensgeschichte, zur Diagnose, sowie zum
Behandlungsplan und zur Prognose der geplanten
Behandlung. Aus dem Bericht muss erkennbar werden,
warum die Therapie notwendig ist.
In der Regel wird dieser Antrag spätestens nach der
letzten probatorischen Sitzung gestellt. Dieses
Bewilligungsverfahren kann einige Wochen Zeit in
Anspruch nehmen (erst nach der Bewilligung können
die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse übernommen
werden). Sie werden dann von Ihrer
Krankenkasse einen entsprechenden Bescheid erhalten.
Es besteht auch die Möglichkeit, als Privatpatient die
Kosten zu übernehmen, dies wird unter bestimmten
Bedingungen gewünscht. Dadurch wird der Ablauf auch
schneller und die Therapie kann früher beginnen.
Kosten
Psychotherapie ist eine Leistung
der gesetzlichen Krankenkassen
und auch der meisten privaten
Krankenversicherungen, je nach
Versicherungsbedingungen
(Auskunft und die entsprechenden
Unterlagen hierzu erhalten Sie von
Ihrer privaten
Krankenversicherung bzw. finden
Sie in Ihren Vertragsunterlagen).
Sie können uns direkt mit Ihrer
Krankenversichertenkarte aufsuchen.
Ein Überweisungsschein brauchen
Sie nur mitzubringen, wenn Sie dem
Hausarztvertrag beigetreten sind.
Da wir als Bestellpraxis einen festen
Termin zu einer festgelegten Zeit für Sie
„reservieren“, ist es für die Abläufe in
der Praxis erforderlich, dass Sie uns
rechtzeitig Bescheid geben, falls Sie eine
Sitzung nicht wahrnehmen können (mindestens
2 Werktage vor dem vereinbarten
Termin).
Da eine nicht wahrgenommene Sitzung
nicht mit der Krankenkasse abgerechnet
und bei zu kurzfristiger Absage auch
nicht anderweitig belegt werden kann,
entsteht uns ein Honorarausfall. Daher
müssen wir eine nicht rechtzeitig abgesagte,
nicht wahrgenommene Sitzung
privat in Rechnung stellen.